LEISTUNGEN - SiGeKozurückDie Aufgabe des Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinators ist entsprechend der Baustellenverordnung aus dem Jahre 1998 durch den Bauherrn wahrzunehmen. Diese Leistung kann von dem Bauherrn auf einen ausgebildeten, erfahrenen und zertifizierten Praktiker delegiert werden. Wir übernehmen für Sie als Bauherrn diese Leistung für die Umsetzung Ihrer Straßen- und Brückenbauvorhaben. |
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LOOS-STUDEMUND |